Das Oberverwaltungsgericht Berlin hatte Zweifel, ob das Berliner Zweckentfremdungsgesetz verfassungskonform ist, und wandte sich an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Das war vor fünf Jahren. Die Frage bleibt aber weiter ungeklärt. Das höchste deutsche Gericht hält die Vorlagen für unzulässig.
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