Hohe Abwassergebühren sind kein Naturgesetz. In Nordrhein-Westfalen (NRW) hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster in einem Musterverfahren entschieden, dass eine Kommune falsch kalkuliert hatte – die Bescheide sind rechtswidrig. Eigentümer und Mieter profitieren von dem Urteil.
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