Vermieter sollen sich ab 2023 an der CO2-Ökostromabgabe beteiligen – bisher war das Mietersache. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Gestaltung von Mietverträgen? Und welche Effekte resultieren aus dem geplanten Stufenmodell – allgemein und speziell für den gewerblichen Immobilienmarkt?
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