Mitunter verlangen Makler eine Reservierungsgebühr, wenn sie eine Immobilie für Kunden frei halten. Kommt am Ende doch kein Kaufvertrag zustande, muss das Geld laut einem Gerichtsurteil zurückgezahlt werden. Auf den verauslagten Notarkosten bleibt der Kaufinteressent aber sitzen.
Gefällt mir:
Gefällt mir Wird geladen …