Kommunen dürfen Grundstückseigentümer in Neubaugebieten an den Erschließungskosten etwa von Straßen beteiligen. Oft flattern die Bescheide Jahrzehnte später ins Haus. Nordrhein-Westfalen (NRW) will den Zeitraum nun gesetzlich deckeln und setzt damit eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um.
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