Im März 2021 trat die EU-Offenlegungsverordnung in Kraft – und bereits rund zwei Drittel aller offenen deutschen Immobilienfonds sind laut Intreal in die Nachhaltigkeitskategorie Artikel-8-Fonds („light green“) eingestuft. Sie beziehen systematisch ESG-Kriterien in die Anlageentscheidung ein.
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