Berliner Bezirke haben häufig die Karte des Vorkaufsrechts bei Wohnhäusern gezogen. Diese gängige Praxis zum Milieuschutz ist allerdings umstritten. In Teilen gab das Bundesverwaltungsgericht den Kritikern nun recht: Die Annahme, dass ein Immobilienkäufer Mieter verdrängen könnte, reicht nicht.
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