Ein Makler hat die Pflicht, Auftraggeber vor Risiken beim Immobiliengeschäft zu warnen. Zweifelt er an der Solvenz eines Interessenten, muss er vom Verkauf abraten – für finanzielle Einbußen des möglichen Käufers haftet er in solchen Fällen nicht, hat das Landgericht Frankenthal entschieden.
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