Wer den Makler bestellt, der bezahlt. Das Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen gilt seit Juni 2015 und soll Mieter von der Maklercourtage entlasten. Das sei im Wesentlichen gelungen, berichtet die Bundesregierung nach der Evaluation. Der Nebeneffekt: Makler machen weniger Umsatz.
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