In einem Musterverfahren hat das Verwaltungsgericht Berlin gegen Airbnb entschieden: Der Betreiber der Buchungsplattform für Privatunterkünfte muss Vermieterdaten an die Behörden übermitteln, wenn ein Verdacht auf eine Zweckentfremdung der Wohnung besteht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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