Die Europäische Kommission will die Nachhaltigkeit von Investments transparenter machen. Am 10. März tritt als eine der ersten Maßnahmen die EU-„Offenlegungsverordnung“ in Teilen in Kraft. Das Reporting von Nachhaltigkeits-(ESG)-Kriterien wird dann verpflichtend – etwa für Immobilienfondsmanager.

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