
Die Europäische Kommission will die Nachhaltigkeit von Investments transparenter machen. Am 10. März tritt als eine der ersten Maßnahmen die EU-„Offenlegungsverordnung“ in Teilen in Kraft. Das Reporting von Nachhaltigkeits-(ESG)-Kriterien wird dann verpflichtend – etwa für Immobilienfondsmanager.
Gefällt mir:
Gefällt mir Wird geladen …