
In Baden-Württemberg ist ein verschärftes Zweckentfremdungsverbot in Kraft getreten. Wer seine private Wohnung an Touristen vermieten will, wird es nun schwerer haben: Die Kommunen dürfen mehr Auskunft über die Vermieter einholen, und bei Regelverstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
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