Wasserzähler müssen derzeit nach sechs (kalt) oder fünf Jahren (warm) ausgetauscht werden. Im jüngsten Referentenentwurf zur Novelle der Mess- und Eichverordnung sind die Fristen angepasst auf sechs Jahre. Die Wohnungswirtschaft fordert einen längeren Turnus, um die Haushalte zu entlasten.

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