
Bestimmte Angaben aus dem Energieausweis gehören in die Immobilienanzeige des Maklers. Das hat der Bundesgerichtshof 2017 klargestellt. Geregelt war diese Informationspflicht nicht. Das ändert sich mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Was Immobilienmakler beachten müssen.
Gefällt mir:
Gefällt mir Wird geladen...